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Veröffentlichungsvertrag

Für die Veröffentlichung auf dem Publikationsserver (edoc-Server) ist der Abschluss eines Vertrages notwendig. Dieser Vertrag wird mit der AG Elektronisches Publizieren als Betreiber des edoc-Servers abgeschlossen. Werden zusätzlich Forschungsdaten veröffentlicht, ist dafür ein extra Vertrag abzuschließen.

Mit der Erfassung auf dem edoc-Server verbleiben die Verwertungsrechte bei den Autor:innen (einfaches Nutzungsrecht). Den Autor:innen steht es frei, über das Werk auch anderweitig zu verfügen, solange damit keine Einschränkung der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte verbunden ist. Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autor:innen.

Lizenzvergabe

Wesentliche Aspekte von Open Access sind der freie Zugang zu wissenschaftlichen Werken, sowie die Nachnutzung dieser. Um die Nachnutzung möglichst frei gestalten zu können und somit eine höhere Verbreitung der Publikation zu ermöglichen, sollte ein Werk mit einer freien Lizenz (z.B. Creative-Commons-Lizenzen) veröffentlicht werden. Mit einer Creative-Commons-Lizenz kann ein Urheber festlegen, unter welchen Bedingungen sein Werk nachgenutzt werden darf.

Für wissenschaftliche Open-Access-Veröffentlichungen empfehlen wir CC BY. Diese Lizenz ist Open-Access-konform und wird auch von Forschungsförderern wie der DFG empfohlen.

Bei Publikationen für die bereits exklusive Rechte an Verlage vergeben wurden (kumulative Dissertationen oder Zweitveröffentlichungen), empfehlen wir die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz nicht.

 

Kumulative Dissertationen und Zweitveröffentlichungen

In unserem Veröffentlichungsvertrag versichern Sie, dass Sie alle nötigen Nutzungsrechte zur Veröffentlichung der Publikation und ihrer Teile haben. Ob Ihnen Nutzungsrechte von den Verlagen für die elektronische Veröffentlichung im Rahmen der Dissertation bzw. Zweitveröffentlichung eingeräumt wurden, können Sie den Autor*innenverträgen oder den allgemeinen Verlagsrichtlinien entnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Hinweise zur Abgabe

Drucken Sie das Vertragsformular zweifach aus. Bitte beachten Sie, dass nur handschriftlich unterzeichnete Verträge angenommen werden. Verträge mit digitalen oder eingescannten Unterschriften werden nicht akzeptiert.

Für Veröffentlichungen mit mehreren Autor:innen genügt in der Regel der Vertragsabschluss mit einer HU-angehörigen Autorin bzw. einem HU-angehörigem Autor. Als unterzeichnende Autorin bzw. unterzeichnender Autor, versichern Sie damit, das Einverständnis der Mitautor:innen für die Veröffentlichung auf dem edoc-Server eingeholt zu haben. Falls es sich um eine einzelne Herausgeberpublikation handelt, schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht - hierfür halten wir ein gesondertes Vertragsformular bereit.

Senden Sie beide ausgefüllten und unterschriebenen Exemplare an die für Sie zutreffende Adresse.

 

Dissertation oder Habilitation Alle weiteren Veröffentlichungen
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Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum
Team D
Unter den Linden 6
10099 Berlin
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AG Elektronisches Publizieren
Unter den Linden 6
10099 Berlin

 

Sie können die Verträge nach Absprache auch persönlich vorbeibringen. Für Ihre Unterlagen bekommen Sie ein unterschriebenes Exemplar zurück. Eine Publikation und die damit verbundene Aushändigung der Publikationsbescheinigung für Habilitationen und Dissertationen sind nur nach Vertragsabschluss möglich.

 

Die Universitätsbibliothek bietet keine Rechtsberatung zu Open Access und urheberrechtlichen Fragen an, sondern bietet lediglich unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis der rechtlichen Aspekte von Open Access. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.